Für Gewerbe

Sicherheit für Praxis, Büro und Laden

Alarmanlage, Kameras und Einbruchschutz für kleine Betriebe. Wir planen passend zu Ihren Räumen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Öffnungszeiten.

Zonen im Betrieb

Von außen nach innen geschützt

Wie beim Zuhause sichern wir auch Ihren Betrieb in drei Zonen. Jede Zone hält auf oder meldet, bevor jemand weiterkommt.

Laden oder Praxis im Erdgeschoss mit drei Sicherungszonen Schaubild von schräg oben: Zone 1 sind Eingang und Hof mit Lieferzugang (blau). Zone 2 sind Türen, Fenster und Schaufenster (gelb). Zone 3 sind Empfang, Büro, Lager und Technikraum (rot). Gehweg und Nachbargrundstück sind grau.
Eingang und HofLicht und Kameras an Eingang, Hof und Lieferzugang. Gehweg und Nachbarn bleiben aus dem Bild.
Türen, Fenster und SchaufensterKontakte und Glasbruchmelder melden sofort, gesicherte Türen halten Einbrecher auf.
InnenräumeBewegungsmelder, Alarmzentrale und Technikraum. Lager oder Büro bleiben auf Wunsch auch tagsüber gesichert.

Für wen

Für Praxen, Büros und kleine Läden

Jeder Betrieb hat andere Schwachstellen. Daran richten wir die Anlage aus.

Praxen

Arzt, Zahnarzt, Therapie, Tierarzt

Typisch: Medikamente, teure Geräte und vertrauliche Patientendaten.

  • Alarmanlage mit Meldern für Behandlungsräume und Medikamentenschrank
  • Überfallmelder am Empfang
  • Kameras nur am Eingang, nie in Behandlungsräumen
  • Eigenes Netz für die Sicherheitstechnik, getrennt von der Praxis-IT

Büros und Kanzleien

Büro, Kanzlei, Steuerberatung, Agentur

Typisch: Laptops, Akten und Daten, die niemand sehen darf.

  • Kontakte an Türen und Fenstern, Bewegungsmelder in den Räumen
  • Zutritt per Transponder statt Schlüssel
  • Aufnahmen bleiben im Betrieb, wichtig bei Schweigepflicht
  • Alarm an den Wachdienst, wenn niemand da ist

Kleine Läden

Einzelhandel, Café, Kiosk

Typisch: Kasse, Ware und große Schaufenster.

  • Glasbruchmelder am Schaufenster
  • Kameras an Eingang und Lager, mit Hinweisschild
  • Überfallmelder an der Kasse
  • Außensirene mit Blitzlicht
  • Nebelanlage für Kasse und Lager, wenn die Ware es wert ist

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus? Gegensprechanlage, Hauseingang, Keller und Tiefgarage sichern wir auch für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Beratung anfragen

Im Alltag

Tagsüber offen, nachts geschützt

Eine Anlage im Betrieb muss zu Ihren Öffnungszeiten passen. Das leistet sie tagsüber und nach Feierabend.

Tagsüber

Während Sie geöffnet haben

  • Teilbereiche bleiben gesichert

    Lager, Büro oder Technikraum sind scharf, während vorn Kunden ein- und ausgehen.

  • Überfallmelder

    Ein stiller Taster am Empfang oder an der Kasse ruft Hilfe, ohne dass es jemand bemerkt.

  • Zutritt ohne Schlüssel

    Mitarbeiter öffnen mit Transponder oder Code. Geht einer verloren, sperren Sie ihn einfach, ein neues Schloss ist nicht nötig.

  • Sehen, wer klingelt

    Die Video-Türstation zeigt, wer am Hintereingang oder am Lieferzugang steht.

Nach Feierabend

Wenn niemand mehr da ist

  • Mit einem Griff scharf

    Beim Gehen schalten Sie die ganze Anlage per Code oder Transponder ein. Jeder Mitarbeiter hat einen eigenen.

  • Alarm an den Wachdienst

    Die Anlage meldet einen Alarm an die Notruf-Leitstelle unseres Partners. Sie prüft ihn und schickt bei Bedarf jemanden vorbei.

  • Nachricht aufs Handy

    Zusätzlich erfahren Sie selbst sofort, was los ist.

  • Abschrecken

    Außensirene, Blitzlicht und Licht machen einen Einbruch laut und sichtbar.

  • Nebelanlage

    Bei Alarm füllt dichter, harmloser Nebel den Raum in Sekunden. Wer nichts sieht, nimmt nichts mit. Für Läden, Apotheken und Lager mit teurer Ware.

Gut zu wissen: Viele Versicherer haben für Betriebe eigene Vorgaben, etwa eine anerkannte Alarmanlage oder die Aufschaltung auf einen Wachdienst. Klären Sie das am besten vorab. Wir stimmen die Planung darauf ab.

Recht

Kameras im Betrieb: was gilt

Im Betrieb gelten für Kameras strengere Regeln als zu Hause. Darauf achten wir bei der Einrichtung.

  • Hinweisschild am Eingang

    Wer filmt, muss vorher deutlich darauf hinweisen, unter anderem mit Verantwortlichem und Zweck.

  • Mitarbeiter nicht dauernd filmen

    Kameras zeigen auf Eingänge, Lager und Wege, nicht dauerhaft auf Arbeitsplätze.

  • Kurz speichern, kein Ton

    Aufnahmen werden nach wenigen Tagen automatisch gelöscht, meist nach 72 Stunden. Ton wird nicht aufgezeichnet.

  • Betriebsrat und Schweigepflicht

    Gibt es einen Betriebsrat, muss er zustimmen. Patienten- und Mandantendaten gehören nicht ins Bild.

Kurze Hinweise, keine Rechtsberatung.

Wir schauen uns Ihren Betrieb an

Jeder Betrieb ist anders. Deshalb planen wir Gewerbe immer vor Ort. Danach bekommen Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.